
Ausgewählte rechtliche Grundlagen im Rahmen der Antisemitismusprävention
Lehrkräfte vertreten in ihrem Wirken und Unterrichten die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die durch antisemitische Handlungen gefährdet wird. Im Umgang mit antisemitischen Vorfällen und Einstellungen ist es deshalb wichtig, auch über das Grundgesetz hinaus einschlägige gesetzliche Bestimmungen zu kennen. Nachfolgend finden sich hier ausgewählte rechtliche Grundlagen zur Unterstützung der schulischen Antisemitismusprävention.
Auszüge aus dem Strafgesetzbuch
Schulrechtliche Bestimmungen
Auszüge aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23 KMBek vom 23.9.2014, KWMBI S. 207
>> Zur KMBeK „Hinweise an die Schulen zum Verhalten bei strafrechtlich relevanten Vorkommnissen und zur Beteiligung des Jugendamtes" (23. September 2014 Az.: II.1-5S4630-6a.108 925)
Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: Umgang mit extremistischen Inhalten in Chats - Ein Handlungsleitfaden für Lehrkräfte
Schülerinnen und Schüler benutzen auf ihrem Smartphone verschiedene Messengerdienste, um Textnachrichten, Bild-, Video- oder Tondateien in Klassen- bzw. Schulchats auszutauschen. Oft wird dabei nicht bedacht, dass das Zugänglichmachen, Verwenden und Verbreiten nationalsozialistischer, antisemitischer, rassistischer, gewaltverherrlichender oder menschenverachtender Inhalte eine Straftat darstellen kann. Der Leitfaden will Lehrkräften Unterstützung geben, bei einem Vorfall dieser Art handlungssicher reagieren zu können.
>> Leitfaden Umgang mit extremistischen Inhalten in Gruppenchats