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Gegen Antisemitismus » Handlungsraum Seminar

Handlungsraum Seminar

Der Seminarausbildung kommt im Kontext der Antisemitismusprävention eine besondere Bedeutung zu: Gerade der zweijährige Vorbereitungsdienst bietet vielfältige Anknüpfungspunkte, um die  Referendarinnen und Referendare frühzeitig zu sensibilisieren und sie in ihrem werteorientierten Handeln zu bestärken.

Antisemitismusprävention ergibt sich als verpflichtende Aufgabe aus dem allgemeinen Anspruch der Lehrerbildung. Hier sind insbesondere die Vorgaben der Bayerischen Verfassung in Art. 131 und das Gesamtkonzept für die Politische Bildung von Bedeutung.

Seminarschulen erproben und reflektieren in besonderer Weise didaktische und pädagogische Ansätze. Sie haben insofern Vorbildcharakter, als an ihnen auch Projekte entwickelt werden können, die Strahlkraft über die einzelne Schule hinaus entfalten. Gerade an Seminarschulen lassen sich Konzepte der Antisemitismusprävention, die im Handlungsraum Schulleben verortet sind, gewinnbringend umsetzen. Indem sie dieses Wissen in ihrem Berufsleben weitertragen, fungieren die angehenden Lehrkräfte als Multiplikatoren der Antisemitismusprävention.

Als Mitglieder des Studienseminars absolvieren Referendarinnen und Referendare einen spezifischen Ausbildungsgang. Dazu gehören vor allem die eigene Unterrichtstätigkeit, die auf vielfältige Weise betreut wird, sowie der Besuch von Fachsitzungen. In ihnen werden Fragen des Schulrechts und der Schulkunde, Fragen der staatsbürgerlichen Bildung, psychologische und pädagogische Fragen sowie Aspekte der Fachdidaktik und Fachmethodik erörtert. Hier ergeben sich vielfältige Anknüpfungspunkte für Antisemitismusprävention, vom Aufzeigen der rechtlichen Rahmenbedingungen bei konkreten antisemitischen Vorfällen (Rechtssicherheit) über Methoden zur Förderung einer demokratischen Schulkultur (Handlungsraum Schulleben) bis hin zur Beschäftigung mit fachspezifischen Handlungsstrategien gegen Antisemitismus (Präventive Handlungsstrategien im Klassenzimmer).

Im Folgenden finden sich einige Beispiele für Antisemitismusprävention im Rahmen der Seminarausbildung:

  • Am Helene-Lange-Gymnasium Fürth wird üblicherweise im Rahmen der Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung ein dreistündiger Workshop der Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz zum Thema „Rechtsextremismus als Herausforderung für die Schule” abgehalten. Regelmäßige Abschlussexkursionen zum Ende der Ausbildung beinhalten beispielsweise eine Führung über das ehemalige Reichsparteitagsgelände Nürnberg, einen Rundgang zur Geschichte der Juden in Fürth sowie den Besuch der Dauerausstellung „Memorium – Nürnberger Prozesse”.
  • An der Gunetzrhainer-Schule (Staatliche Realschule Miesbach) wird im Rahmen der Seminarausbildung im Fach „Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung” ein Workshop zum Thema „Antisemitismus erkennen und Handlungsweisen für den Unterricht entwickeln” durchgeführt. Dabei stehen neben einer Begriffsdefinition und einer historischen Einordnung auch aktuelle antisemitische Strömungen im Mittelpunkt. Gemeinsam erstellen die Referendarinnen und Referendare anschließend einen Handlungskatalog für die schulische Praxis. Im Seminar Geschichte wird basierend auf auf den Biographien der Centropa-Datenbank ein Überblick über jüdisches Leben in Deutschland und Europa im 20. Jahrhundert erarbeitet. Unterschiedliche Kategorien wie z. B. Schule, Familie oder Alltagsleben ermöglichen dabei einen Zugang zur Vielfalt jüdischer Lebensläufe.
  • Am Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg wurde im Juli 2021 ein Workshop zum Thema „Verschwörungserzählungen“ für das Gesamtseminar veranstaltet. Auf dem von Dr. Andreas Wolfrum, einem ehemaligen Seminarlehrer am Franz-Ludwig-Gymnasium, geleiteten Workshop wurde nach einer differenzierten Begriffsdefinition auch analysiert, inwieweit aktuelle Verschwörungserzählungen auf antisemitisches Gedankengut zurückgreifen.

Rechtlicher Rahmen der bayerischen Lehrerausbildung

Die Lehrerbildung besteht im Freistaat Bayern aus zwei Phasen: Die erste Phase, das Studium, wird an einer Universität absolviert und schließt i. d. R. mit der Ersten Staatsprüfung bzw. bei den Beruflichen Schulen z. T. auch mit dem Master ab. Hier sind die Universitäten zuständig.

Daran schließt sich als zweite Phase der zweijährige Vorbereitungsdienst im staatlichen Schuldienst an, an dessen Ende die Zweite Staatsprüfung steht. Diese Phase findet an Seminar- und Einsatzschulen statt; die Seminarteilnehmerinnen und Seminarteilnehmer sind Beamte (auf Widerruf).

Den gemeinsamen Rahmen für alle Lehrämter bilden die Lehrerprüfungsordnung I (LPO I) und die Lehrerprüfungsordnung II (LPO II). Zulassungs- und Ausbildungsordnungen enthalten die spezifischen Regelungen für die einzelnen Lehrämter. Die gesammelten rechtlichen Regelungen finden sich unter: https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/rechtliche-grundlagen.html