Definition von „Hate Speech“?
Vorstellung des Maßnahmenpakets der bayerischen Justiz im Kampf gegen Hate Speech
Was ist „nur“ antisemitisch – wann beginnt die Strafbarkeit? Ein Überblick
Strafbare antisemitische Inhalte - FallbeispieleVorgehen bei Wahrnehmung einer Straftat (aus der Sicht der Strafverfolgung) • Welche strafrechtlichen Folgen sind für den Jugendlichen bzw. den Schüler möglich?
Präsenzveranstaltung:
Antisemitismusprävention in der Schulpraxis – Sensibilisierung und Handlungsstrategien
Die 25 Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz, die über die neun Staatlichen Schulberatungsstellen (auch vertraulich) kontaktiert werden können, stehen der ganzen Schulfamilie als kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Extremismusprävention sowie anlassbezogene Intervention zur Verfügung. Im Fokus ihrer Arbeit steht das deviante Verhalten des bzw. der Jugendlichen, das immer einer adäquaten pädagogischen Aufarbeitung bedarf. Da diese speziell ausgebildeten Schulpsychologen und Beratungslehrkräfte in regionale Netzwerke eingebunden sind, können sie bei Bedarf auf die Unterstützung weiterer staatlicher sowie nichtstaatlicher Akteure der Präventionsarbeit zählen. Im Zuge des Workshops geben die Regionalbeauftragten Einblicke in die schulische Präventionsarbeit. Sie zeigen anhand von Fallbeispielen auf, welche Handlungsstrategien im Umgang mit antisemitischen Vorfällen wirklich hilfreich sind.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Termine der Online-Vorträge und der Präsenzveranstaltung:
Eine Anmeldung erfolgt über FIBS:
1) Lehrgangsnummer 104/S0117: Online-Vorträge am 09.02.2023 von 16:00 Uhr - 20:00 Uhr, Präsenzworkshop am 13.02.2023 von 09:30 Uhr - 14:00 Uhr in Nürnberg
2) Lehrgangsnummer 104/S0120: Online-Vorträge am 07.03.2023 von 16:00 Uhr - 20:00 Uhr, Präsenzworkshop am 08.03.2023 von 09:30 Uhr - 14:00 Uhr in München
3) Lehrgangsnummer 104/S0122: Online-Vorträge am 22.06.2023 von 16:00 Uhr - 20:00 Uhr, Präsenzworkshop am 26.06.2023 von 09:30 Uhr - 14:00 Uhr in Nürnberg