
Weitere Informationen zur Intervention im Schulleben
Diese Seite bietet vertiefende Informationen in Form von didaktischen Hilfestellungen sowie Hinweise auf weiterführende Literatur.
Allgemeine Hinweise zur Intervention
Einzelfälle gemäß der individuellen Situation beurteilen: Intervenieren Sie feinfühlig, aber konsequent! Das Einschreiten bei jeder Form von Antisemitismus erfordert klare Grenzen. Ein Generalkonzept existiert nicht. Aber die klare Botschaft muss immer lauten: Antisemitismus wird nicht akzeptiert!
Erheben Sie in einer Interventionssituation keine unbegründeten Anschuldigungen. Klären Sie immer auf, was exakt in einer Konfliktlinie antisemitisch war.
Raum für Einordnung der antisemitischen Äußerung geben: Nicht jede antisemitische Äußerung muss einer bewussten judenfeindlichen Einstellung entspringen. Schülerinnen und Schülern muss der Raum für eine Reflektion ihrer antisemitischen Äußerung gegeben werden, sodass sie die Möglichkeit erhalten, sich über die menschenfeindlichen Dimensionen ihrer antisemitischen Positionen bewusst werden zu können.
Wie nähere ich mich als Lehrkraft einer Schülerin/einem Schüler an, der eine antisemitische Äußerung getätigt hat?
Bei Unkenntnis der Dimensionen der eigenen antisemitischen Äußerungen ist zunächst eine sensible Annäherung an das Thema ratsam:
Möglichkeiten der Gegenargumentation und Phasen der Grenzziehung
Ein Dialog ist immer ein gegenseitiger Austausch; nachdem Sie die Schülerin/den Schüler angehört und versucht haben, ihre/seine Perspektive zu verstehen, fordern Sie die Anhörung Ihrer Perspektive ein:
„Ich versuche gerne, Deine Perspektive zu verstehen. Aber wenn Du das von mir forderst, kann ich von Dir verlangen, dass Du auch meine Perspektive zu verstehen versuchst.”
Klären Sie die Schülerin/den Schüler über die Voraussetzungen des friedlichen Zusammenlebens, das Diskriminierungsverbot und über die universellen Prinzipien der Humanität auf. Diese Prinzipien dienen als Grundlage dafür, dass alle Formen des Antisemitismus und jeder Ungleichwertigkeitsmechanismus zurückgewiesen wird, sowie Minderheiten vor Diskriminierung geschützt werden.
Achtung: Verzichten Sie bei der Aufarbeitung, Missbilligung bzw. Sanktionierung antisemitischer Äußerungen auf kontraproduktive Bezüge zur muslimischen Identität, sofern eine solche vorhanden sein sollte. Annahmen und Vorwürfe im Zusammenhang von religiös-kultureller Identität und antisemitischem Verhalten würden Ihr Interventionsverhalten konterkarieren und zu einer sich verweigernden Konfliktsituation führen. Des Weiteren könnten Sie mit dem Vorwurf konfrontiert werden, dass Sie auf kulturalisierende Weise Vorurteile schüren und so Ihr Gegenüber diskriminieren, wenn Sie verallgemeinernd z. B. auf antisemitische Positionen in der islamischen Welt verweisen. Auch Formulierungen wie „bei uns in Deutschland gilt…!” oder „Deutschland ist ein säkularer Staat, die Religion bleibt zu Hause” sind nicht zielführend.
Reagieren Sie auf fortdauernde antisemitische Äußerungen mit der Gesetz- und Erlasslage, bleiben Sie dabei unnachgiebig:
Artikel 3, Abs. 3 GG – Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. […]
Argumentieren Sie zuletzt mit der Rechtslage in Situationen, in denen antisemitische und menschenfeindliche Äußerungen Geltung beanspruchen und die angesprochene Person offen uneinsichtig bleibt. Hass ist keine Meinung! Maßnahmen Fall 1 und Fall 2

Diese Informationen wurden zur Verfügung gestellt von MIND prevention.